Hygiene Verordnung vom 12.01.2022

 

2G+ Regel

Ab sofort gilt die neue Landesverordnung, die auch die Tanzschulen betrifft.

In den Räumlichkeiten der Tanzschule Schaper dürfen sich vorerst nur noch Personen aufhalten, die geimpft oder genesen sind und einen zusätzlichen negativen Corona Schnell-Test vorlegen, der nicht älter ist als 24 Stunden. Ein Selbsttest ist leider nicht möglich.

Ausnahmen gelten für:

  • Kinder bis zur Einschulung
  • Minderjährige, die eine Bescheinigung der Schule vorlegen
  • Personen, die bereits die dritte Impfung erhalten haben.

Vor Betreten der Tanzschule ist ein Check in über die Luca-, Corona- oder eGuest-App notwendig.

Die Mitarbeiter der Tanzschule Schaper sind verpflichtet vor jeder Tanzstunde die Nachweise zu kontrollieren. Ein Personalausweis ist ab 16 Jahren vorzulegen.

Da unsere Bar als Gastrobereich bezeichnet wird, ist das Tragen einer medizinischen- oder FFP2 Maske vorgeschrieben.

Während des Tanzunterrichts darf die Maske abgenommen werden.

 

Wir sind sehr glücklich, dass es in unserer Tanzschule noch nie zu einem Corona Ausbruch mit gravierenden Quarantänefolgen und sich daraus ergebenden möglichen Schließung gekommen ist.

Bitte habt für diese Maßnahmen Verständnis, damit wir alle weiterhin Spaß mit diesem tollen Sport haben können.

Die Verordnung gilt bis zum 08.02.2022