Die Mitgliedschaft
Das Honorar wird bequem per Bankeinzugsverfahren von Ihrem Konto abgebucht, sofern Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen.
Kosten für nicht eingelöste Lastschriften (z.Zt. 8,- EUR) trägt der/die Kontoinhaber/In.
Die Mitgliedschaft beträgt mindestens 3 Monate (sofern vertraglich keine andere Laufzeit festgelegt wurde), verlängert sich automatisch und beinhaltet alle Ferien. An gesetzlichen Feiertagen, während der Schulferien in Schleswig-Holstein und während der INTAKO-Woche findet kein Unterricht statt. Erfolgt eine Wiederanmeldung in dem zuvor gekündigten Kurs innerhalb von 2 Monaten entsteht zusätzlich eine Aufnahmegebühr von 25,- (betrifft Solotanzbereich).
Bitte beachten Sie die gesonderten Vertragslaufzeiten, bei Krankheit oder Pause. Dies ist bei dem jeweiligen Tanzlehrer zu erfragen.
Pausieren von Verträgen
Eine Pause kann (z. B. bei längerwährender Krankheit) eingelegt werden, die pausierten Monate werden bei Vertragsende/ – kündigung hinten angehängt.
Kündigung
Möchten Sie Ihre Mitgliedschaft/ MC (Tanzkreise) beenden wollen, dann ist dies vier Wochen VOR Vertragsende möglich.
Möchten Sie die Mitgliedschaft im Solotanzbereich (Kinder/ Jugendliche) beenden, so tritt diese zum Ende des Folgemonats nach Kündigung in Kraft. (Die Kündigungsbedingungen können je nach Vertrag variieren! Bitte lesen Sie dies in Ihrem Vertrag nach)
Hierfür reicht eine rechtzeitige, schriftliche Mitteilung per Brief.
Hierbei ist das Eingangsdatum entscheidend.
Bitte beachten Sie die gesonderten Anmeldebedingungen für unsere Tanzkurse. Diese finden Sie über dem „Anmeldebutton“ auf den Kursseiten.
Stand: September 2020