Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzschule Schaper

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzschule Schaper

(Gültig für den auf Ihrer Anmeldung angegebenen Tanzkurs)
Stand : September 2026

  1. Vertragspartner

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der Tanzschule Schaper und dem Mitglied geschlossenen Verträge. Der Vertrag über die Teilnahme am Tanzunterricht wird ausschließlich zwischen dem Kunden und der Tanzschule geschlossen. Ein Vertragsverhältnis zwischen Tanzschüler mit einem bestimmten Tanzlehrenden besteht nicht. Die Anmeldung von Minderjährigen bedarf der Zustimmung und der Angabe des vollen Namens des gesetzlichen Vertreters

1.1 Wie oft und wie lange kann ich tanzen?

  1. Kurse:

Tanzkurse mit einer Laufzeit (z.B. 8 Wochen) beinhalten eine Tanzstunde pro Woche.

  1. Classes:

Mit der Anmeldung besteht die Möglichkeit, an dem gebuchten Tanzkurs Medium- High oder Topclass teilzunehmen. Bietet die Tanzschule mehrere Classes pro Woche an, so können diese ohne Aufpreis genutzt werden.

  1. Solotanz:

Gebuchte Kindertanz- sowie Hip-Hop Kurse können ebenfalls einmal in der Woche bei circa 42 Wochen im Jahr besucht werden. Die Dauer, Anzahl der Unterrichtseinheiten und Kursgebühren sind gemäß Angebot im aktuellen Prospekt und auf unserer Website einzusehen.

An Feiertagen und den Ferien in Schleswig-Holstein findet kein Unterricht statt. In den Ferien findet teilweise ein Ferienprogramm statt.

Einzelne Unterrichtstermine können aufgrund von Feiertagen, Ferientagen, Veranstaltungen oder Fortbildungen von Mitarbeitern verlegt oder abgesagt werden. Ersatztermine werden rechtszeitig bekannt gegeben.

 

  1. Durchführung der Kurse

Die Tanzschule behält sich vor, Kurse, Unterrichtszeiten, Lehrende sowie Wochentage aus organisatorischen Gründen anzupassen oder neu festzulegen. Ein Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmtes Kurstermins besteht nicht. Wir bitten pünktlich zu den Unterrichtseinheiten zu erscheinen.

Die Tanzschule behält sich vor, Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl kurzfristig abzusagen.

Der Unterricht im Solobereich findet ab einer Teilnehmeranzahl von 4 Personen statt.

Der Unterricht im Paartanzbereich findet ab einer Teilnehmeranzahl von 4 Paaren statt.

 

  1. Kann der Vertrag übertragen werden?

Die Mitgliedschaft bei der Tanzschule Schaper ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Jedes Mitglied ist daher verpflichtet, den angemeldeten Kurs/ Classes ausschließlich privat zu besuchen und nicht Dritten zu überlassen.

 

  1. Änderung von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) der Tanzschule Schaper unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die der Tanzschule Schaper dadurch entstehen, dass das Mitglied die Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

  1. Zahlungsbedingungen

Die anfallenden Beiträge sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen und verstehen sich pro Person inkl. gesetzlicher MwSt. und GEMA-Gebühr. Die Tanzschule Schaper erhebt im Solotanzbereich eine einmalige Aufnahmegebühr von zurzeit 15 Euro. Bei erneutem Einstieg in Tanzkurse erhebt die Tanzschule Schaper eine Wiederaufnahmegebühr von zurzeit 10 Euro.

5.1 Mitgliedsbeitrag (gilt nicht für Tanzkurse)

Der Beitrag ist monatlich im Voraus jeweils zum 1. eines Monats per SEPA-Lastschriftverfahren zahlbar. Sie ermächtigen die Tanzschule Schaper, Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift sind die Rücklastschriftgebühren (z. Zt. 8€) von Ihnen zu tragen. Für versäumte Stunden besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

5.2 Kurshonorar bei Tanzkursen

Das Kurshonorar ist im Voraus zu zahlen (14 Tage, Eingang bei uns) Sie haben die Wahl zwischen Überweisung oder Teilnahme am Lastschriftverfahren. Der Lastschrifteinzug kann sich durch Ferien verzögern. Bei Nichtteilnahme (egal aus welchem Grund), kann der Kursus zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Es findet keine Aus- oder Rückzahlung statt, die Anmeldung behält Ihre Gültigkeit. Bei Special oder Crashkursen besteht kein Anspruch auf Nachholung einer nicht wahrgenommenen Tanzstunde. Nicht erscheinen oder Fernbleiben des Kurses entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

5.3 Zahlungsverzug

Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Beitrages, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist die Tanzschule Schaper berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Falle ist die Tanzschule Schaper berechtigt, Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

5.4 Sonstiges

Bei Pandemien oder Schließungen, welche nicht von der Tanzschule Schaper verschuldet sind, ist der Beitrag weiterhin zu zahlen. (Bei einer Betriebsunterbrechung durch höhere Gewalt werden die Tanzstunden mittels digitaler Unterrichtsformen angeboten)

  1. Preisanpassungen

6.1 Preisanpassungsrecht

Die Tanzschule Schaper behält sich das Recht vor, die Beiträge für die Mitgliedschaft anzupassen, um auf Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, gestiegene Kosten oder Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu reagieren.

6.2 Gründe für Preisanpassungen                                                                                                       

Veränderung der wirtschaftlichen Lage, Inflation oder steigende Lebenshaltungskosten, Erhöhung von Lieferanten- oder Produktionskosten, steuerliche Änderungen oder Änderungen von gesetzlich vorgeschriebenen Kosten, technologische Weiterentwicklungen oder Verbesserungen.

6.3 Ankündigungsfrist

Das Mitglied wird mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten einer Beitragserhöhung per E-Mail informiert. Das Mitglied hat in diesem Fall das Recht, die Mitgliedschaft innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Ankündigung ohne zusätzliche Kosten zu kündigen.

 

  1. Laufzeit/ Kündigung

Der Vertrag hat die auf dem Anmeldeformular durch das Mitglied angegebene Erstlaufzeit. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied spätestens einen Monat vor Ende der vereinbarten Grundlaufzeit gekündigt wird, verlängert er sich jeweils um einen Monat. Sofern vereinbart, werden alle Pausenzeiten an die Mindestlaufzeit angehängt. Ausgenommen sind Laufzeiten, die bei Anmeldung mit einem Schlussdatum versehen sind. Im Solobereich (Hip Hop und Kindertanzbereich) ist nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten eine Kündigung zum Ende des Folgemonats möglich. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Ein entsprechendes Kündigungsformular ist auf unserer Startseite (ganz unten) zu finden. Voraussetzung ist der rechtzeitige Eingang bei uns. Entweder per Brief (inkl. gültigem Poststempel) oder per E-Mail. Ein Trainerwechsel stellt keinen Grund für eine fristlose Kündigung dar.

 

7.1 Laufzeit bei Krankheit

Bei mittel- bis langfristiger Krankheit ist ein fachärztliches Attest vom behandelnden Arzt an info@tanzschuleschaper.de oder per Post einzureichen. Für die Dauer des Zeitraums der Krankheit wird die Laufzeit der Mitgliedschaft kostenfrei verlängert. Die Pausenzeit wird 4 Wochen nach einreichen des Attests in Kraft treten und wird ebenfalls an die Mindestlaufzeit angehängt.

Eine Absage eines Kurses, z.B. aus Krankheitsgründen, kann nur mit Vorlage eines ärztlichen Attests erfolgen. In jedem Fall ist eine Stornierungsgebühr von 20% des Gesamthonorars fällig.

 

7.2 Kündigung bei Schwangerschaft

Bei einer Schwangerschaft lösen wir auf Wunsch Ihren Mitgliedsvertrag ab dem 6. Schwangerschaftsmonat für Sie und Ihren Partner kostenfrei auf. Bei Komplikationen können wir Ihre Mitgliedschaft auch schon früher beenden.

 

7.3 Widerruf

Es besteht das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen den Vertrag/ die Anmeldung zum Tanzkurs zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss diese der Tanzschule Schaper mittels einer eindeutigen Erklärung (Brief oder E-Mail) in Kenntnis gesetzt werden.

Der Widerruf ist zu richten an: Tanzschule Schaper, Bergstraße 8, 21465 Reinbek

Folgen des Widerrufs:

Wenn der Vertrag/ die Anmeldung widerrufen wird, werden alle Zahlungen, die wir in diesem Zusammenhang erhalten haben, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir das dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wurden innerhalb der Widerrufsfrist Dienstleistungen/ Tanzunterrichtszeiten in Anspruch genommen, ist uns dafür ein angemessener Betrag zu zahlen. Der zu zahlende Anteil ergibt sich im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Zahlungen.

  1. Verhalten in Räumlichkeiten der Tanzschule

8.1 Begleitpersonen

Das Mitbringen von Begleitpersonen, die nicht am Kurzprogramm teilnehmen ist ohne vorherige Absprache mit der Tanzschule Schaper nicht gestattet.

8.2 Verzehr von Speisen und Getränken

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in den Räumlichkeiten der Tanzschule nicht gestattet.

  1. Film- und Fotoaufnahmen

Bei der Tanzschule Schaper werden zu bestimmten Gelegenheiten Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit jedem Vertragsabschluss stimmt das Mitglied möglichen Film- und Fotoaufnahmen zu Werbezwecken zu. Die Werbeaufnahmen sind zweckgebunden und dienen ausschließlich der Eigenwerbung der Tanzschule Schaper in diversen Medien (Social Media, Website, Google, Youtube) und Printversionen (wie Fyler oder Poster).

Den Film- und Fotoaufnahmen kann zu jeder Zeit widersprochen werden.

Das Erstellen und Verbreiten von Film- und Fotoaufnahmen anderer Kunden, sowie den Tanzlehrenden, Assistenten und den Kursinhalten ist nicht gestattet. Sämtliche Bild-und Tonrechte an jeglichen Aufzeichnungen stehen der Tanzschule Schaper unentgeltlich zu.

  1. Urheberrechtshinweis

Choreographien, Schriftsätze oder andere geistige Schöpfungen der Tanzlehrer und Trainer genießen nach Maßgabe des Gesetzes Urheberrechtsschutz. Das Erlernte aus dem Unterrichtsprogramm der Tanzschule Schaper ist nur für die Nutzung der Mitglieder bestimmt. Sollte unser Kursinhalt verwendet werden, um selbst damit zu unterrichten, oder es an Dritte weitergeben, so wird eine Anzeige wegen Urheberrechts und eine Strafe von 5000 Euro von uns erhoben.

  1. Haftungsausschluss von Personen- und Sachschäden

Die Ausübung des Tanzens in den Tanzschulräumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht wurden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

 

  1. Änderung dieser AGB

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel.

Die Tanzschule Schaper ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Tanzschule Schaper wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen und die Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen. Die Änderungen werden bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam.

  1. Datenschutz

Dem Mitglied ist bekannt und willigt darin ein, dass seine Daten von der Tanzschule gespeichert werden.

Die Daten unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz. Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf unserer Homepage einzusehen. Auf Wunsch ist eine Löschung Ihrer Daten nach Beendigung Ihrer Mitgliedschaft oder Tanzkurses möglich.

  1. Gerichtsstand

Der Gerichtstand dieser AGB ist Reinbek